Zusammenfassung
Das längst gefürchtete Ereigniss trat ein. König Friedrich Wilhelm IV., dessen Gesundheitszustände durch seinen Winter- aufenthalt in Italien sich nicht gebessert hatten, starb im Schloss Sanssouci am 2. Ianuar 1861. Der Prinz von Preussen bestieg den Thron und erliess am 7. Januar eine Proklamation, worin er sagte: „Meine Pflichten für Preussen fallen mit meinen Pflichten für Deutschland zusammen. Als deutschem Fürsten liegt mir ob, Preussen in derjenigen Stellung zu kräftigen, welche es vermöge seiner ruhmvollen Geschichte, seiner entwickelten Heeresorganisation unter den deutschen Staaten zum Heile Aller einnehmen musz.“ War hier auf Preussens nationale Aufgabe hingewiesen, so bezeichnete König Wilhelm in der Thronrede, welche er bei der Eröffnung des Landtages am 14. Januar hielt, aufs neue die Verstärkung der preussischen Wehrkraft als die Bedingung für die Sicherheit und Machtstellung des Staates. Der Standpunkt der Regierung, sagte im Abgeordnetenhause der Minister Graf Schwerin, sei die Politik der freien Hand; sie gehe mit Oestreich, so lange es ihr bequem sei und die Interessen Preussen’s es erforderten. Das Abgeordnetenhaus, ein entschiedenes Vorgehen in der Reform des deutschen Bundes vermissend, bewilligte auch diesmal die für die neuen Armee-Organisationen geforderten Summen, mit einem Abstrich von 750,000 Thalern, nur als ausserordentliche Ausgabe.
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Wüller, W. (1877). König Wilhelm 1861–1871. In: Kaiser Wilhelm 1797–1877. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94444-4_3
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