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Die Ertraglehre

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Zusammenfassung

Bei den Erträgen eines Unternehmens muß man unterscheiden:

  1. 1.

    Die Ergebnisse, die nicht oder nicht nur in Geldwert unmittelbar ausgedrückten Reingewinn, sondern daneben auch einen Vorteil für die Allgemein-und Volkswirtschaft darstellen, den man mit staatswirtschaftlicher Einträglichkeit bezeichnen kann. Bisweilen ist bei diesen Unternehmungen ein unmittelbarer Ertrag, d. h. eine Verzinsung des Kapitals überhaupt nicht vorhanden und wird auch nicht einmal angestrebt. Der Erfolg tritt in mittelbarerweise ein in der Befruchtung des Wirtschaftslebens, Steigerung des Wohlstandes der Bevölkerung, Hebung der Steuerkraft usw. Andererseits tritt dort, wo der Staat mit Überschüssen arbeitet, eine Minderung der Steuerlasten für den einzelnen ein.

  2. 2.

    Die finanziellen Ergebnisse, die sich in Überschüssen oder Verlusten zeigen. Diese sind wichtig für die nach privatwirtschaftlichen (kaufmännischen oder gewerblichen) Gesichtspunkten geleiteten Unternehmungen, die auf Geldgewinn oder mindestens eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals hinarbeiten.

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Literatur

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Mattern, E. (1925). Die Ertraglehre. In: Grundzüge der technischen Wirtschafts-, Verwaltungs- und Verkehrslehre. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94431-4_6

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-94431-4_6

  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

  • Print ISBN: 978-3-642-94031-6

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