Zusammenfassung
Die Allgemeinheit, sei es in Reich, Staat, Provinz, Kreis, Stadt oder Gemeinde braucht zur Erfüllung ihrer Aufgaben für öffentliche Zwecke Geldmittel. Die Erwerbung und Verwendung dieser wirtschaftlichen Mittel ist Gegenstand der Staatswirtschaft. In jeder Wirtschaft müssen Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht sein. In der Privatwirtschaft müssen sich die Ausgaben nach den Einnahmen richten. Bei Aufstellung des öffentlichen Haushaltes können andere Gesichtspunkte obwalten. In der Staatswirtschaft wird zuerst festgestellt, welche Ausgaben notwendig sind. Danach müssen die an das Volksvermögen zu stellenden Forderungen, d. h. die Einnahmen bemessen werden. Die Grundlage in der Staatswirtschaft ist der Haushalt, im Privatbetriebe die „Bilanz“ Dabei wird man allerdings nicht übersehen dürfen, daß dies nur für die dringlichsten Ausgaben innerhalb gewisser Grenzen gelten kann. Im übrigen würde sich auch hier naturgemäß die Höhe der Ausgaben nach der Leistungsfähigkeit (Steuerfähigkeit) des Volkes einrichten müssen. Wenn somit die Einnahmen des Staates theoretisch rechtlich unerschöpflich sind, so finden sie doch wirtschaftliche Schranken. Der Staat vermag dieses (kameralistische) System durchzuführen, weil er Zwangsmittel hat, um sich die Einnahmen aus dem Vorrat seiner Angehörigen zu verschaffen. Die Mittel werden auf dem Wege des Gesetzes, für laufende Ausgaben durch das Haushaltgesetz, für einmalige und außergewöhnliche Ausgaben in der Regel durch besondere Gesetze bereitgestellt. Das vermag nur ein öffentlich-rechtlicher Körper, nicht ein Privatmann oder ein kaufmännisches oder gewerbliches Unternehmen.
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Literatur
Weiteres s. Mattere: Die Ausnutzung der Wasserkräfte. 3. Aufl. Leipzig 1921. S. 978 und Handbuch der Ingenieurwissenschaften, Band Talsperren. 1913. S. 600 u. f.
Weiteres s. Mattern: Die Wasserstraßen, Häfen und Landeskultur-arbeiten in Wirtschaft und Verkehr. Leipzig 1922. S. 522.
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Näheres: Techn. Wirtsch. 1919. S. 733 u. f.
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Mattern, E. (1925). Die Finanzwirtschaft. In: Grundzüge der technischen Wirtschafts-, Verwaltungs- und Verkehrslehre. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94431-4_2
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