Zusammenfassung
Eine weit größere Bedeutung wie den sozialen Arbeitsverhältnissen kommt für die Beurteilung der Zweckmäßigkeit der in Frage stehenden Unternehmungsformen der allgemeinen Finanzwirtschaft und der Einstellung der einzelnen Unternehmungsformen zu ihr zu. Im Jahre 1913 betrug nach Helfferich das deutsche Volksvermögen etwa 330 Milld. RM., davon gehörten der öffentlichen Hand etwa 50 Milld. RM. oder etwas mehr als ein Siebentel. Nach Abzug der Schulden der öffentlichen Körperschaften jedoch nur 25 Milld. RM., also etwa ein Vierzehntel. Nach einer Schätzung des ausländischen Sachverständigen Alberti beträgt das heutige Volksvermögen etwa 250 Milld. RM., wovon nach dem bereits oben zitierten Prof. Dr. Julius Hirsch und Ministerialrat Falk der offentlichen Hand 52 Milliarden gehören, also mehr als ein Fünftel. Davon entfalien allein auf die kommunalen Betriebe, für die früher ein besonderer Posten wegen der Geringfügigkeit in der Schätzung nicht eingesetzt war, nach den Angaben von Oberbürgermeister Dr. Most rund 5 Milld. RM. Während also das Volksvermogen einen Rückgang um rund 80 Milld. RM. aufweist, hat das Vermögen der öffentlichen Hand sogar um 2 Milld. RM. zugenommen.
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Ludewig, H. (1927). Allgemeine finanzwirtschaftliche Bedenken gegen den Regiebetrieb. In: Die Regiebetriebe der Gemeinden. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94428-4_9
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