Zusammenfassung
Schon während der Srankfurter Bundestagszeit, der hohen Schule seiner deutschen Politik, hatte Bismarck den Standpunkt eingenommen, daß es Preußens Aufgabe und zugleich Preußens Interesse Sei, in freien Vereinbarungen mit den anderen Staaten allgemeine deutsche Interessen zu verwirklichen und so den Kristallisationspunkt zu bilden für eine nationale Politik1). Sür die große machtpolitische Rolle, die die Präsidialmacht in freiem diplomatischem Verkehr mit den anderen deutschen Mächten durch allerlei Mittel zu spielen vermag, ist ihm gewiß auch die österreichische Politik am Bunde, die er so meisterhaft erkannt und geschildert hatte, mutatis mutandis eine Lehrmeisterin gewesen. Welche Machtstellung innerhalb Deutschlands dem preußischen Staate in solchem freien diplomatischen Derkehr zufallen könnte, wenn es ihm einmal darauf ankam, hat er die norddeutschen Regierungen im Iahre 1867 bereits bei den Verfassungsberatungen deutlich fühlen lassen. Die wenigen Schilderungen, die uns troú der an sich beschlossenen strengen Geheimhaltung dieser Verhandlungen, über die nicht einmal Protokolle geführt werden sollten, durch die Aufzeichnungen von Sriesen, Seebach und Sintenis zugänglich geworden find1), geben ein anschauliches Bild: sie waren eben auch insofern „diplomatisch“, als sie zwar von formell koordinierten Mächten geführt wurden, aber doch in ihnen die materielle Überlegenheit Preußens, das sich durchaus als militärischer und diplomatischer Sieger von Königgräú und als die Macht, die vor der Ration und der Geschichte für das schnelle Gelingen des Verfassungswerkes verantwortlich ist, fühlte, überall hervortrat.
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Kaufmann, E. (1917). Bismarcks Föderalismus. In: Bismarcks Erbe in der Reichsverfassung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94410-9_5
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