Zusammenfassung
Welche Gewalten (μó μóϱια) unterscheidet Aristoteles? Was bedeutet diese Unterscheidung bei ihm? Auf welche Behörden waren die Gewalten im griechischen Stadtstaat verteilt? (Am Beispiel Athens zu erläutern.) Was versteht man unter status mixtus ? Wer vertritt im Altertum und im Mittelalter dieses Verfassungsideal? (Vgl. Polybios [Re- clam Nr. 6210] Buch VI c. 3—18.) Was versteht man im Mittelalter unter der translatio imperii, und welche Bedeutung hat dieser Begriff für das Staatsrecht des alten Reiches? Wodurch unterscheidet sich der Gesetzesbegriff des Hobbes von dem des Locke? (Vgl. Leviathan c. 26 mit Two treatises of civil government II 11.) Welche Gewalten unterscheidet Locke? Was versteht er unter federative, power (a. a. O. c. 12 § 146)? Warum ist sie nicht an Gesetze gebunden? Welche Stellung hat bei ihm die prerogative power (a. a. O. c. 14)? Wer übt sie aus? Wie ist der Staat (the well-framed government) vor ihrem Mißbrauch geschützt?
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Hensel, A. (1931). Die Funktionen der Staatsgewalt. In: Hensel, A. (eds) Deutsches Reichs- und Landesstaatsrecht. Juristisches Colloquium, vol 1. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94394-2_6
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