Zusammenfassung
Diesen Uebergang hat natürlich nur der Regulator aller Verhältnisse, das Bedürfniß, hervorgerufen. Der Uebergang war auch kein unmittelbarer, denn nachdem der eigentliche Urwald aus den moisten Gegenden Deutschlands und Banerns schon lange beinahe ganz verschwunden war, konnte dennoch von einem Wirthschaftswalde noch keine Rede sein; dessen Beginn datirt erst von der Zeit des Erwachens der Jorstwirthschaft, also von den Mitte des vorigen Jahrhunderts. Die Ansprüche an den Wald steigerten fich mit der Zunachme der Bevölkerung und ihren Kulturbedürfnissen, denn so langen Jagd und Viehzucht vorherrschten, waren Mast und Weide das Gesuchteste im Walde; das Bedürfniß an Holz aus dem Walde stieg erst mit der Entwicklung von gewerblicher und industrieller Thätigkeit; die Ansprüche an Streuwerk aus dem Walde stellten sich erst ein, als die Landwirthschaft ihren Boden starker in Anspruch nahm, als sie den Anbau von Kartoffeln, Laback, Klee, Hopfen u., kunz von Gewächsen betrieb, walche stark bodenzehrend sind und kein Einstreu-Material liefern1), und nachdem sie ihren Betrieb auch noch auf Boden ausdehnte, welcher aus Mangel an anorganischen Nährstoffen stets eines starken Düngerzuschusses von außen bedurfte und bedarf.
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Literatur
Des Vers. Broschüre „Die Waldstreufrage.“ Neustadt a. H. 1866.
Dr. Hundeshagen, Encnclopädie der Forstwissenschaft. I. Abth. Tübingen 1842.
vide barüber Stisser, Stahl, Moser, Dr. Mener, der frühere und dermalige Stand der Waldungen und Jagden. Nürnberg 1851.
Cotta, Grundriß der Forstwissenschaft, 1843: „Die Forstwissenschaft ist die Kenntnitz der snstematisch geordneten Lehr- und Grundsätze, die Waldungen so zu behandln und zu benutzen, daß sie als solche den jedeesmaligen Zweck am leichtesten und vollkommensten erfüllen.“ — Hundeshagen definirt, die Forstwissenschaft begreift: „die wissenschaftlich geordneten Grundsätz zu einer den zeitlichen und örtlichen Zwecken der Menschen möglichst angemessenen Behandlung der Wälder.“
Der Niederwaldbetrieb gründet sich auf die Fähigkeit unserer Laubholzarten, beim Abhiebe aus Stock und Wurzeln auszuschlagen, d. h. junge Trieb hervorzubringem, welche in einem Turnus von circa 15–40 Jahren immer wieder abgehauen warden. Der Mittelwald ist eine Verbindung von Hoch- oder Samenwald mit Nieder- oder Stockausschlagwald, in dem das Unterholz aus Stockausschlägen, das Oberholz, welches 2–4 Umtriebe des Unterholzes übergehalten wird, aus Stamenlohden, Pflänzlingen, besteht.
Unter Hoch- oder Samenwald versteht man die Betriebsart oder Wirthschaftsform, welche die Verjüngung oder Begründung von Waldungen durch den Samenabfall und entsprechende Schutzstellung der Mutterbäume — natürliche Verjüngung — oder durch Ansaat und Pflanzung — künstliche Verjüngung — bewerkstelligt.
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© 1875 Verlag von Julius Springer. Berlin
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Heiß, L. (1875). Der Uebergang vom Urwalde in den Wirthschaftswald. In: Der Wald und die Gesetzgebung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94391-1_4
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