Zusammenfassung
Ein Menschenalter nach Erlaß des ersten und mehr alszwei Sahrzehnte nach Sntrafttreten des zweiten Reichspatentgeseßes ist die Beurteilung des Rechtsschunßes auf Grund einesdom Kaiferl. Patentamt erteilten Patents unficherer als die Beurteilung irgendeines anderen Nechtstotels. Die nationale Sndustrie leidet unter einer außerordentlichen Nechtsunsunsicherheit wie Prozeßhäufung, und das Anschen der Nechtsprechung unter dftgenug ganz unverftändlichen Urteilen, besonders aber unter einerunverständigen Kritik und Ausnußung der Urteilsgründe, welche losgelöst vom Tatbestande gar leicht falsche Porstellungen erwecken können. Wie die Jndustrie selbst, so stehen meistens auch die Gerichte. Der unteren Jnstanzen der in der modernen Patentrechtslehre herrschenden Berwirrung ziemlich ratlos gegenüber.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Häberlein, G.W. (1913). § 1. In: Bedeutung und Wesen des Patentanspruchs. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94385-0_1
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