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Der Güterstand ohne Gütergemeinschaft (régime sans communauté)

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Frankreichs Privat- und Handelsrecht
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Zusammenfassung

Allgemeines. Es ist möglich, daß die Eheleute im Ehevertrag bestimmen, daß ihr Güterstand keine Gütergemeinschaft sein solle, ohne daß indessen etwa die Gütertrennung gewählt wird. Dann liegen die Verhältnisse ähnlich wie bei der Verwaltungsgemeinschaft des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches oder der Güterverbindung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Die Vermögen von Mann und Frau sind zwar rechtlich getrennt, aber dem Mann kommt die Verwaltung und der Genuß der beiden Vermögen zu. Der große Unterschied zwischen dem französischen Recht einerseits und dem deutschen und schweizerischen Recht andererseits liegt aber darin, daß das französische régime sans communauté nur durch sechs Artikel des Code civil äußerst mangelhaft geordnet ist, so daß die Lücken durch die Vorschriften über den gesetzlichen Güterstand ausgefüllt werden müssen. Die Frau steht in Frankreich bei diesem Gütersystem ganz ungünstig, ungünstiger als bei irgendeinem andern, während in Deutschland und der Schweiz der Gesetzgeber durch ei gehende Bestimmungen dafür gesorgt hat, daß die Frau gegenüber der unbeschränkten Allmacht des Mannes geschützt wird und bei ungehöriger Verwaltung ihres Vermögens durch den Mann sofort einschreiten kann.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1934 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Curti, A. (1934). Der Güterstand ohne Gütergemeinschaft (régime sans communauté). In: Frankreichs Privat- und Handelsrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94344-7_14

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