Zusammenfassung
Die englische Aktiengesellschaft (joint-stock company)1 wird so gegründet, daß die Gründer eine Gründungsurkunde, memorandum, unterzeichnen, welche die für die Organisation wesentlichen Bestimmungen (Name, Sitz, Zweck des Unternehmens, Haftbarkeit und Zahl der Aktien) enthält. Diese Gründungsurkunde, memorandum of association genannt, muß der Registerbehörde zur Eintragung eingereicht werden. Es genügt, daß die Gründer je eine Aktie zeichnen.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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© 1929 Julius Springer in Berlin
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Curti, A. (1929). Gründungsurkunde und Statuten. In: Die Englische Aktien-Gesellschaft nach neuem Recht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94342-3_2
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