Zusammenfassung
Die Städteordnung von 1808 würde im Jahre 1850 aufgehoben und an ihre Stelle trat ein neues Gesetz, die Gemeindeordnung. Die Änderung geschah hauptsächlich zugunsten der Landgemeinden. Durch die Städteordnung war nur die Verfassung und Verwaltung der Städte geregelt worden, die Verhältnisse der Landgemeinden bedurften aber im ganzen Staate ebenfalls der Ordnung. Vielfach würde in Bezug barauf der Wunsch ausgesprochen, ihnen ebenso wie den Städten eine selbständige Verwaltung ihrer Angelegenheiten zu ermöglichen. Die Bestrebungen des Jahres 1848, die darauf gerichtet waren, allen Gliedern des Staates freie Bewegung zu verschaffen und bestehende Unterschiede auszugleichen, kamen diesen Wünschen für die Bewohnerschaft des platten Landes zu Hilfe. Am 13. August 1848 legte das Ministerium Auerswald der preußischen Nationalversammlung einen Gesetzentwurf vor, der zwar nicht die Landgemeinde allein anging, aber eine einheitliche Gemeindeordnung für die Stadt-und Landgemeinden des ganzen Staates enthielt, „zur Stärkung der Nationalität“, wie es in der Begründung hieß. Die Städteordnung sollte hiermit natürlich außer Kraft gesetzt werden.
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Clauswitz (1908). Die Gemeindeordnung vom 11. März 1850 und die Städteordnung vom 30. Mai 1853. In: Clauswitz (eds) Die Städteordnung von 1808 und die Stadt Berlin. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94337-9_11
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