Zusammenfassung
Die Kriminalpsychopathologie in dem Sinne, wie sie hier verstanden werden soll, und wie es die Bezeichnung wohl auch rechtfertigt, hat es mit allen den psychopathologischen Erscheinungen zu tun, die unmittelbare Beziehungen zum rechtsbrechenden Individuum haben. Oder auch umgekehrt : hat es mit allen den kriminellen und kriminalrechtlichen Vorgängen zu tun, bei denen psychopathologische Momente in Betracht kommen. In diesem Sinne sind an sich recht verschiedene, aber durch die Beziehungen zu Kriminalität und Strafrechtswesen verbundene Forschungskreise heranzuziehen und auseinanderzuhalten.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Birnbaum, K. (1931). Kriminalpsychopathologie und psychobiologische Verbrecherkunde. In: Kriminal≈Psychopathologie und Psychobiologische Verbrecherkunde. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94321-8_1
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