Zusammenfassung
Zwischen dem Arbeitgeberverband der X...- Industrie einerseits und dem Deutschen X...-Arbeiterverband, Gau Y andererseits wird folgender Tarisvertrag geschlossen:
-
I.
Beruslicher und räumlicher und räumlicher Geltungsbereich.
-
§1.
Der Tarisvertrag gilt zur Regelung der allgemeinen Arbeits-bedingungen in den Betrieben der Mitglieder des Arbeitgeberverbandes der X…-Industrie, und zwar für alle Arbeiter und Arbeiterinnen, gleichviel, welcher Art ihre Beschästigung ist.
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Antbes, HG. (1928). Anhang. In: Antbes, HG. (eds) Arbeitsrechtliche Geseße. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94306-5_2
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