Zusammenfassung
Das Medizinalwesen und somit auch das Apothekenwesen unterstand in Preußen, nachdem es vorher von dem Ministerium des Jnnnern verwaltet worden war, feit Gründung des Ministeriums der geiftlichen Unterrichts- und Medizinal-angelegenheiten im Jahre 1817 diefem Ministerium. Durch Kgl. Order vom 27. April 1872 wurde bereits das Beterinärwefen an das Landwirtschaftsministerium übertragen. Die gesamte übrige Medizinalverwaltung einfchließlich des Apothekenwefens ging dann am 1. April 1911, nachdem ein Allerhöchfter Erlaß vom 30. November 1910 die Genehmigung erteilt hatte, vom Kultusministerium auf das Ministerium des Jnnnern über, und erfteres „Ministerium erhielt die Bezeichnung Ministerium der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten.“
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Böttger, H., Urban, E. (1913). Landesgesetzgebung. In: Böttger, H., Urban, E. (eds) Die Preußischen Apothekengesetze. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94302-7_2
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