Zusammenfassung
Die Frage nach der Schuld am Weltkriege ist zur Schicksalsfrage für die Mittelmächte geworden. Nicht, wie bei jedem Kriege sonst, ist es eine Frage bloß der Geschichte. Der Versailler Vertrag hat sie förmlich in den Mittelpunkt gerückt (Art. 231). Dadurch wird sie zum Brennpunkte der Politik. Bei der ungeheuerlichen Auswirkung der Friedensverträge auf die gesamten Beziehungen zwischen den Staaten der Kulturweit wird aber die Frage nach den Schuldigen zu einer Grund- und Vorfrage auch des geltenden Völkerrechts. Ihre Entscheidung allerdings kann nur zu einem beschränkten Teile beim Völkerrecht liegen; es ist ein Knäuel politischer Strebungen und Gegenstrebungen, die letztlich erst der Historiker durchleuchten kann, dem sich die Archive öffnen und der genügenden zeitlichen Abstand gewonnen hat 2).
1) Eine vollständige Sammlung der (von Karl Kautsky zusammengestellten) amtlichen Aktenstücke im Auftrage des Auswärtigen Amtes enthalten „Die deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch“, herausgegeben v. Graf Montgelas und Schücking (4 Bände, 1919). Wichtige Quellen bleiben die von den Kriegführenden, herausgegebenen (nicht durchweg vollständigen) Buntbücher. Aus mancher Quelle fließt noch Berichtigung und Ergänzung (z. B. v. Römberg, Die Fälschungen des russ. Orangebuches. 1922). Das belgische Graubuch, das französische Gelbbuch, das englische Blaubuch, das italienische Grünbuch, das russische Orangebuch. 1 und 2, das serbische Blaubuch sind vom deutschen Auswärtigen Amt in deutscher Übersetzung veröffentlicht worden. Dazu die deutschen Weißbücher und die österr.- ung. Rotbücher. Diplomatische Schriftstücke aus der Zeit vom 12. Dezember 1916 bis zum 19. März 1917; herausgeg. vom deutschen Ausw. Amt. Für seine Zeit gute Einführung Beer, Das Regenbogenbuch, 1915. Umfassendes Material im Jahrbuch des Völkerrechts, Bd. 4–6: Die völkerrechtlichen Urkunden des Weltkrieges. 1916. Völkerrechtl. Chronologie des Weltkrieges 1914–1919 (Jahrb. d. VöR. Bd. 7,1919). Kraus-Rödiger, Chronik der Friedensverhandlungen. 1920. Darstellungen über den Kriegsausbruch: (von neutraler Seite an der Hand des Aktenmaterials) Sauerbeck, Der Kriegsausbruch. 1919. Hofer. Der Ausbruch des großen Krieges. Zürich 1919; besonders B. W. v. Bülow, Die ersten Stundenschläge des Weltkrieges. 1922; Die Krisis 3 1922 (mit scharfsinniger Erfassung der zeitlichen Zusammenhänge und Heranziehung weitschichtiger Literatur, die weitere Angaben hier ersparen läßt). — Kurt Jagow, Daten des Weltkriegs (Vorgeschichte und Verlauf bis Ende 1921), 1922. Benedetto Croce (Übersetzung von Schlosser) „Randbemerkungen eines Philosophen zum Weltkrieg“, 1922. Demantial, Les mensongesdelaguerre, 1922. —„Die Kriegsschuldfrage“ (Literaturverzeichnis), 1925.
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Literatur
Dazu V. Bülow, Der Versailler Völkerbund, 1923, S. 231ff. Vgl. ferner Bartsch, in„Auslandsrecht“Bd. II, 1924.
Laun, DeiltscliösteiTeicli im Friedensvertrag von Versailles. 1921.
Wittmaack, Über die Verantwortlichkeit von Angehörigen einer Armee in Peindesland, 1920. Verdroß, Die völkerrechtswidrige Kriegshandlung ünd der Strafanspruch der Staaten. 1920. Vgl. auch Hof acker, Rechtswidrigkeit und Kriegsverbrechen, 1921, S. 27; van Slooten, Z. Vö.R. Bd. 12, S. 174, 1922. — Die Note vom 16. Februar 1920 enthält einen bedingten Verzicht auf die Geltendmachung des Art. 228.
Hauptwerk: Hermann Isay, Die privaten Rechte und Interessen im Friedensverträge. 3. Aufl. 1923. Zu Arfc. 299 Ernst Wolff, Privatrechtl. Beziehungen zwischen früheren Feinden nach dem Friedensvertrage. 1921.
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Fleischmann, M. (1925). Der Weltkrieg. In: Fleischmann, M. (eds) Das Völkerrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94282-2_4
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