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Zusammenfassung

Eine systematische Darstellung der arbeitsrechtlichen Verhältnisse der an der Bühne, in der Filmfabrikation und beim Varieté beschäftigten Personen hat von ihrer künstlerischen und personellen Bedeutung auszugehen. Ein außerordentlich bedeutsames Moment fällt sofort auf! Es bestehen zwei Kategorien von Arbeitnehmern: Die eine bilden die bei der Aufführung des Theaterstückes resp. bei der Herstellung des Films darstellerisch dergestalt mitwirkenden Personen, daß ihre Tätigkeit Voraussetzung von Aufführung und Herstellung ist; es sind die Einzeldarsteller; die zweite setzt sich aus den sonst aus künstlerischen oder technischen Gründen notwendigen Personen zusammen; zu ihr rechnen Regisseure, Chorpersonal, Orchestermusiker, Dramaturgen, Chorrepetitoren, Maschinenmeister, Theatermeister, das gesamte kaufmännische Hilfspersonal, ohne daß mit dieser Aufzählung eine Vollständigkeit beabsichtigt sein soll. Auch wenn beide Kategorien „Arbeit“ im Rechtssinne verrichten, so liegt es auf der Hand, daß schon angesichts der künstlerischen Bedeutung des Solopersonals diese Differenzierung auch rechtlich insofern erheblich ist, als die Rechtsverhältnisse der Einzeldarsteller vielfach von den üblichen arbeitsrechtlichen Grundsätzen abweichen, weil sie eben bestimmend durch die Eigenart und Stellung des Künstlers im gesamten Organismus des Unternehmens beeinflußt werden. Es rechtfertigt sich daher ohne weiteres, daß die arbeitsrechtlichen Verhältnisse des Solopersonals eingehend dargestellt werden, wohingegen für das Betriebspersonal diese Notwendigkeit schon deshalb entfällt, weil hier vielfach auf für alle Arbeitnehmer gemeinsam geltende Rechtssätze verwiesen werden kann.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1932 Julius Springer in Berlin

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Dienstag, P. (1932). Bühnen- Film- und Artistenarbeitsrecht. In: Handbuch des Deutschen Theater- Film- Musik- und Artistenrechts. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94281-5_4

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