Zusammenfassung
Der Schlachthof muß in erster Linie der städtischen Hygiene dienen. Durch seine Schaffung werden Mißstände im Stadtgebiet, die vorher zu vielfachen Beanstandungen Anlaß gaben, restlos beseitigt. Es ist hier nicht notwendig, auf diese im einzelnen nochmals zurückzukommen. Der Schlachthof hat aber auch die Pflicht, sich selbst zu erhalten, er darf keine Last für die Stadt sein. Man kann in heutigen Verhältnissen unter keiner Bedingung damit rechnen, daß er seitens der Stadt, die ihn schuf, irgendwelche finanzielle Zuschüsse erhalten wird, wie das in Vorkriegszeiten dann und wann der Fall war. Es darf der Anlage nie der Vorwurf gemacht werden, daß sie mit so hohen Gebühren rechnen muß, daß diese allenfalls Veranlassung sein könnten, eine Erhöhung der Fleischpreise auszulösen. Nicht nur, daß kommunale Zuschüsse ausgeschlossen sind, die Städte suchen heute irgendwelche Möglichkeiten, offen oder verschleiert, zu finden, zur Verbesserung ihrer Finanzlage aus dem Schlachthof finanziellen Nutzen zu ziehen um diese „Zuschüsse“ zu den Stadtkassen keineswegs für Erhaltung und Verbesserung der Schlachthofanlage, sondern für städtische Zwecke zu verwenden. (Vgl. Kapitel VI und Teil IV, Abschnitt V, Kapitel 1.)
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Heiss, H. (1932). Die Rentabilität eines Schlachthofes. In: Heiss, H. (eds) Bau, Einrichtung und Betrieb öffentlicher Schlacht- und Viehhöfe. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94267-9_4
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Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
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