Zusammenfassung
Von den nachstehend zusammengestellten und durch zahlreiche Anmerkungen erläuterten Verordnungen, welche sich auf die Verwaltung und den gesamten Betrieb eines Schlachthofes in allen seinen Teilen und Nebenanlagen beziehen, verlangt das preußische Gesetz von 1868/81/ 1902 betreffend die Errichtung öffentlicher ausschließlich zu benutzender Schlachthäuser, daß vom Bezirksausschuß zu bestätigen sind: „Das Ortsstatut (Gemeindebeschluß) betreffend die Einführung des Schlachtzwanges“, die „Regulative für die Untersuchung“ und der „Gebührentarif für die Untersuchung des von außerhalb eingebrachten frischen Fleisches“ (Gesetz von 1868/81 § 2 Abs. 8 und § 3 Abs. 1, und Zuständigkeitsgesetz § 131 Ziffer 1).
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Editor information
Additional information
Besonderer Hinweis
Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Rights and permissions
Copyright information
© 1932 Verlag von Julius Springer
About this chapter
Cite this chapter
Heiss, H. (1932). Gemeindebeschlüsse. In: Heiss, H. (eds) Bau, Einrichtung und Betrieb öffentlicher Schlacht- und Viehhöfe. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94267-9_29
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-94267-9_29
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-642-93867-2
Online ISBN: 978-3-642-94267-9
eBook Packages: Springer Book Archive