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Zulässiger und unzulässiger Gebrauch von Lazarettschiffen

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Book cover 25 Jahre Kaiser Wilhelm-Gesellschaft
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Zusammenfassung

Der Große Krieg hat das Seekriegsreeht entgegen allem Anschein nicht zerstört. Gewiß ist es vielfach gröblich mißachtet, es ist aber auch ebensooft eingehalten worden, und es hat im Urteil der Welt und der Geschichte stets den Maßstab gebildet, an dem das Verhalten der Kriegführenden gemessen wurde (wenn auch nicht immer richtig). Das ist entscheidend, ist der Beweis für die lebendige Kraft dieses Rechtes, demgegenüber die Tatsache noch so schwerer Verletzungen nichts bedeutet. Auch künftig würden sich die Normen des Seekriegsrechtes derart als geltend erweisen. Doch haben die Erfahrungen der Vergangenheit gezeigt, daß sie an vielen Stellen unklar oder reformbedürftig sind. Das gilt auch von dem Recht der Lazarettschiffe. Es nimmt innerhalb des Ganzen des Seekriegsrechtes einen relativ bescheidenen Platz ein, wie auch die Lazarettschiffe während des Weltkrieges im Rahmen der Gesamtvorgänge zur See naturgemäß nur eine untergeordnete Rolle gespielt haben. Trotzdem haben die Art ihrer Verwendung und ihre Behandlung durch den jeweiligen Gegner zu lebhaften diplomatischen Auseinandersetzungen und darüber hinaus zu heftigen publizistischen Polemiken zwischen den Kriegsmächten und bei den Neutralen geführt, die der deutschen Sache politisch abträglich waren. Daher liegt die Aufklärung der wichtigsten Streitpunkte aus dem Lazarettschiffsrecht, die noch nicht vollkommen gelungen ist, besonders auch im deutschen Interesse ; unsere Rechtswissenschaft hat dazu in den letzten Jahren wenig beigetragen. Zudem wird jede solche Erörterung der längst fälligen Reform des Seekriegssanitätsrechtes von Nutzen sein, für die durch die Neufassung des Landkriegsverwundetenrechtes in der Genfer Konvention von 1929 der Weg etwas geebnet ist.

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Max Planck

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Schüle, A. (1937). Zulässiger und unzulässiger Gebrauch von Lazarettschiffen. In: Planck, M. (eds) 25 Jahre Kaiser Wilhelm-Gesellschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94243-3_12

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