Zusammenfassung
Es ist die Frage angeregt worden, ob die im forstfiskalischen Besitze befindichen Sicherheitsstreifen längs der Eisenbahnen nicht wenigstens theilweise durch Anpflanzung einer oder mehrerer Reihen von Obstbäumen rentable gemacht werden können. Allerdings würden diejenigen Flächen von vorn herein auszuscheiden sein, welche nach ihrer Bodenbeschaffenheit, klimatischen Lage oder wegen benachbarter verdämmender Holzbestände hierzu ungeeignet erscheinen, ebenso diejenigen, deren Bepflanzung dem Interesse der Eisenbahnverwaltung zuwiderläuft. Ueber diesen Bunkt würden die betreffenden Behörden zunächst zu befragen sein. Die Königliche Regierung (Finanz-Direction) wolle diesen Gegenstand einer eingehenden Erwägung unterziehen und dabei berücksichtigen, daß bei der zu treffenden Entscheidung nicht lediglich die Steigerung der Forsteinnahmen in Betracht kommt, sondern besonderes Gewicht auch auf die Anregung zu legen ist, welche die ländliche Bevölkerung zur Ausdehnung rationeller Obstkultur erhalten würde.
Circ.-Bersg. des Ministers für Landmirthschast 2c. an fämmtliche Königl. Regierungen mit Ausschluß von Sigmaringen und an die Königl. Finanz-Direction zu Hannover. III. 4081.
Berlin, den 14. April 1885.
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Danckelmann, B., Mundt, O. (1885). Bepflanzung der Sicherheitsstreifen längs der Eisenbahnen in den Königlichen Forsten. In: Danckelmann, B., Mundt, O. (eds) Jahrbuch der Preußischen Forst- und Jagdgesetzgebung und Verwaltung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94226-6_48
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