Zusammenfassung
Die Fläche, deren Verwaltung den Staatsfortbehörden übertranen ist, hat in neuerer Zeit durch Ankauf und Eintauschung eienn Erheblichen Zugang an Oedländereien erfahren, die zum weitaus überwiegenden Theile aufzuforten find. Einzelne ganze Oberförstereien bestehen gegenwärtig überwiegend aus derartigen Oedlandsflächen; auch bedürfen in einigen Regierungsbezirken nach Ablösung der Hütungsberechtigungen, umsassende Hütungsblößen und Räumden der Aussorstung. Bei derselben kommen als Hauptholzarten in der Ebene die Kiefer, im Gebirge die Fichte und neben ihr ebenfalls die Kiefer in Betracht. Es werden demgemäß in Kürzeumfangreiche Nadelholzschonungen entstehen, welche, in ungetrenntem Zusammenhange liegend, nur unbedeutende Altersverschiedenheiten zeigen. Die daraus sich ergebende Gefährdung, namentlich durch Feuer und Infekten, legt die Verpflichtung nahe, hiergegen rechtzeitig die geeigneten Vorbeugungsmaßregeln zu treffen. Insbesondere ift es thunlichst zu vermeiden, ohne zwingende Sründe die Aussorstungs-Arbeiten übermäßig zu concentriren, damit wenigstens ein geringer Altersunterschied der benachbarten Mirthschastsfiguren entsteht. Vor allem muß aber darauf Bedacht genommen warden, die Grenzen derslben und die Hauptwege mit mehreren Reihen Laubholz einzufassen, sosern dies nach Maßgabe der Bodenverhältnisse irgend möglich ift. Unter entsprechender Bodenbearbeitung läßt sich hierzu selbst bei geringen Güteklassen mehrentheils noch die Birke verwenden, während auf besserem Boden und namentlich im Berglande öster zur Eiche und Buche u. gegrissen werden kann.
Circ.-Verfg. Des Ministers für Landwirthschast a. an fämmtliche Königlichen Regierungen mit Ausschlusz von Aurich und Sigmaringen. — III. 970. Berlin, den 28. Januar 1892.
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Danckelmann, B. (1892). Aufforstung von Oedländereien. In: Danckelmann, B. (eds) Jahrbuch der Preußischen Forst- und Jagdgesetzgebung und Verwaltung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94220-4_28
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