Zusammenfassung
1. Wer die großen Rechtszeitschriften des Auslands, namentlich Frankreichs, durchblättert, ist überrascht, zu sehen, einen wie großen Raum in ihnen das Staatsangehörigkeitsrecht einnimmt, mag es sich um öffentlich- oder bürgerlich rechtliche, um Zeitschriften des nationalen oder internationalen Rechts handeln. Galt das schon im Frieden und erklärte sich dieser Umstand zum guten Teil daher, daß das Staatsangehörigkeitsrecht im bürgerlichen Gesetz enthalten und schulmäßig zum bürgerlichen Recht gezählt wurde1), so scheint im Kriege, wie wir gesehen haben, kaum ein Rechtsgebiet solches Interesse beansprucht zu haben wie gerade das Staatsangehörigkeitsrecht. Die Politik gab der Wissenschaft das Thema in die Hand und holte sich von ihr die Waffen für ihre Aufgaben.
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Literatur
Entscheidung der Lordskammer i. S. Zadig vom 1. V. 1916, L. T. R. 1917, S. 417, vgl. auch den ausführlichen Bericht über den gleichen Fall und die An Wendung der Internierungsbestimmung bei Jeze: La liberte individuelle en Angleterre en temps de guerre, Rev. du droit public 1916, S. 123.
Von dem Fall eines sowohl deutschen wie dänischen Staatsangehörigen berichtet Hartmann; D. Jur. Ztg. 1916, S. 978.
Keller-Trautmann: S. 47. Ebenso neuerdings RG. in Jur. Wochenschr. 1924, S. 1529. Dazu Ernst Isay: Die mehrfache Staatsangehörigkeit, dortselbst S. 1481.
Hamm: D. Jur. Ztg. 1916, S. 1061. — Erhard: Mehrfache internationale Staatsangehörigkeit und Erfüllung der Wehrpflicht, Arch. f. Militärrecht, Bd. 16, S. 314. Erhard erwähnt, daß nach ständiger Verwaltungspraxis von der Einziehung Doppelstaatsangehöriger Ausnahmen gemacht werden, wenn der Betreffende in dem nicht deutschen Staate der Wehrpflicht genügt hat. Das würde auch darauf hindeuten, daß man den im Ausland lebenden Doppelstaatsangehörigen, der im Krieg der Wehrpflicht gegen Deutschland nachkommen mußte, nicht als Landesverräter im Sinne des § 88 Str. G. B. verfolgte.
Reichsmilitärgesetz vom 2. V. 1874 § II in der Fassung vom 22. VII. 1913. Dazu Keller-Trautmann: Anm. I und II zu § 12. Eine auf dem gleichen Gedanken beruhende Heranziehung der Staatenlosen erfolgte hinsichtlich des Kriegs steuergesetzes vom 21. VI. 1916. Entsch. Bad. Verw. Ger. Hof, Jur. Wochenschr. 1919, S. 263.
Wedemeyer: Der Krieg und das Reichs-und Staatsangehörigkeitsgesetz Preuß. Verwaltungsblatt 1916/17, S. 219.
Kielmeyer: Niemeyers Zeitschr. für intern. Recht 28, S. 260.
So Wedemeyer: aO a. O.; richtig, ohne Erwähnung der Streitfrage Woeber: Reichs-und Staatsangehörigkeitsgesetz, 3. Aufl, 1922, Anm. 1 zu § 12.
Partsch: Kriegserfahrungen mit den Rechtssätzen über den Verlust der Staatsangehörigkeit in der Festschrift der Universität Freiburg zum 80. Geburtstag der Großherzogin Luise v. Baden, Freiburg i. B. 1918.
S. oben bez. Frankreich S. 49 bez. England S. 74. Vgl. hierzu ferner Schal-fejewinLeske-Löwenfeld: Die Beschlagnahme usw. dtsch. Vermögens im Auslande, Berlin 1924, S. 162ff. und Hirschfeld in J. W. 1925, S. 753.
Partsch: a. a. O. S. 4, jedoch bez. Naturalisationen während des Kriegs Cour de Paris i. S. Kurtze, vom 7. I. 1921, JC1. 1921, S. 197.
Von den sehr zahlreichen, allerorten, auch in Gerichtsentscheidungen auftauchenden Ausführungen über das deutsche Gesetz sei folgende Auslese zusammengestellt: X, La loi allemande sur la nationalite etc., Rev. Darras 1913, S. 955, besonders 966ff.; Malnoury: Les denaturalisations etc., Paris 1915, S. 7ff., 4611.; X, Des ambiguites de la denaturalisation allemande, JCL 1916, S. 69; Weil: La double nationalite en droit allemand avant et apres la loi de 22. VII. 1913, Rev. Darras, 1915/16, S. 142; Flournoy: Observations on the new German law of national Amer. Journ. of international law 1914, S. 477; X, the German imperial and state citizenship law, Amer. Journ. of international law 1915, S. 939; Hill: Dual citizenship in the German imperial and state citizenship law, Americ. Journ. of international law 1918, S. 356.
Marshal: Dual allegiance and sct. 25 of the German National Law, International Law Notes 1918, S. 79.
Die Begrüßung, die seiner Zeit Ratjen: Reichsangehörigkeit und Wehrpflicht, Zeitschr. für internationales Recht 1913, S. 273, dem im § 25, Abs. 2 verkörperten Gedanken widmete, ist schwer verständlich, desgleichen neuerdings seine Empfehlung für die Nachkriegszeit zur Stärkung des Deutschtums durch Doering: Bayr. Gem. und Verw. Ztg. 1921, S. 460.
Cahn: Zum neuen deutschen Reichs-und Staatsangehörigkeitsgesetz, Jahrbuch des Völkerrechts 2, S. 148, Reichs-und Staatsangehörigkeitsgesetz, 4. Aufl. 1914, Einleitung und zu § 17.
Dafür anscheinend Woeber: Reichs-und Staatsangehörigkeitsgesetz, München 1922, Anm. 13 zu § 26.
Vgl. Müller: Ausbürgerungen nach § 27 Reichs-und Staatsangehörigkeitsgesetz. D. Jur. Ztg. 1916, S. 1161. Die Einbeziehung von Frauen unter die Rückkehraufforderung ist nicht etwa durch den Wortlaut des § 27 („ein Deutscher“) ausgeschlossen, da der Begriff „Deutscher“ nach der Definition des § 1 auch Frauen einschließt.
Eccard: La denaturalisation des Als. Lorr. par l’Allemagne, JCl. 1919, S. 63.
Richtig Kratzer: Der B.-Vertrag Zwischen Bayern Und Den Vereinigten Staaten, Bayr. Gem.-U. Verw.-Ztg. 1922, S. 111. Ohne Beantwortung Woeber: A. A. O. Anm. 1 und 2 Zu § 26.
Dyroff: Ausweisungsfragen, Bayr. Gem.-u. Verw.-Ztg. 1921, Sp. 265.
Anders Zorn: a. a. O. u. Laband: D. Jur. Ztg. 1912, S. 361. Meines Erachtens richtig betont dagegen Hatschek: Allgem. Staatsrecht III, S. 86, daß aus dem Wesen des Bundesstaats logisch nicht abzuleiten ist, ob die Bundesangehörigkeits-oder Gliedstaatsangehörigkeit das primäre Rechtsverhältnis sein muß.
Laband: D. Jur. Ztg. 1904, S. 10; 1912, S. 361. — Lenel: Ebenda 1912, S. 486.
Block: Bayr. Staatszeitg. vom 11. XI. 1919. — Schwalb: D. Jur. Ztg. 1920, S. 640. — Josef: Jur. Wochenschr. 1923, S. 169.
Jellinek: Allg. Staatslehre, 3. Aufl., S. 144; siehe auch Kelsen: Verfassungsgesetze der Republik Deutsch-Österreich, 1. Teil, 1919, S. 76.
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Schwartz, G. (1925). Deutschland. In: Das Recht der Staatsangehörigkeit in Deutschland und im Ausland Seit 1914. Rechtsvergleichende Abhandlungen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94214-3_5
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