Zusammenfassung
Die Verwirklichung des Entschädigungsanspruchs besteht darin, daß dem Entschädigungsberechtigten (erster Abschnitt) die geschuldeten Leistungen (zweiter Abschnitt) von dem zur Leistung verpflichteten Schuldner (dritter Abschnitt) tatsächlich gewährt werden. Hierzu müssen die in jedem einzelnen Fall geschuldeten Leistungen festgestellt und die festgestellten Leistungen an den Berechtigten abgeführt werden. Die Verwirklichung des Entschädigungsanspruchs setzt sich also zusammen aus der Feststellung der geschuldeten Leistung (Kapitel I) und aus der Befriedigung des Entschädigungsberechtigten durch BeWirkung der festgestellten Leistung (Kapitel II).
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Kaskel, W., Sitzler, F. (1912). Verwirklichung des Entschädigungsanspruchs. In: Grundriß des sozialen Versicherungsrechts. Grundriß des sozialen Rechts, vol 1. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94211-2_13
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