Zusammenfassung
Deutsche Kriegsauffassung und deutsche soldatische Ethik verlangen, daß der Soldat vor dem Eigentum des von ihm bekämpften Staates und seiner Bürger Achtung hat und sich gegenüber der naheliegenden Versuchung, die tatsächliche Machtstellung auszunutzen, um sich an fremdem Gut zu bereichern, zu beherrschen weiß. Wer hier versagt, handelt unsoldatisch, erweist sich als zuchtlos.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Schmidt, E. (1936). Unsoldatische Zuchtlosigkeiten, namentlich aus Eigennutz. In: Militärstrafrecht. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 25. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94206-8_14
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