Zusammenfassung
Staat und Gesellschaft beruhen auf dem Gedanken, daß der einzelne Mensch ein selbständiges, selbstverantwortliches Wesen ist, das sich die Grundlage seiner Existenz in Staat und Gesellschaft selbst schafft und erhält. Dieser Regelfall erleidet Ausnahmen: Es gibt Menschen, denen die Selbständigkeit und die Selbstverantwortung fehlt. Diese Ausnahmen können auf persönlichen oder gesellschaftlichen Ursachen beruhen, sie können auch durch besondere Ereignisse herbeigeführt werden.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Muthesius, H. (1928). Einleitung. In: Fürsorgerecht. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 31. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94204-4_1
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