Zusammenfassung
Der amerikanischen Verfassung liegt das Prinzip der strengsten Trennung der Gewalten im Montesquieuschen Sinne zugrunde. Das zeigt sich schon in ihrer äußeren Form. Art. I handelt von der gesetzgebenden Gewalt, Art. II von der vollziehenden Gewalt, Art. III von der richterlichen Gewalt. Aber auch schon in der Verfassung selbst ist die Trennung nicht rein durchgeführt, und vor allem zeigt die praktische Entwicklung eine ganze Reihe von Durchbrechungen des Prinzips. Äußerlich ist vor allem die Trennung zwischen Legislative und Exekutive stark dadurch betont, daß die amerikanische Verfassung das Prinzip der parlamentarischen Regierung nicht kennt.
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Gmelin, H., Koellreutter, O. (1923). Die Organisation der Regierung in Bund und Staaten. In: Ausländisches Staatsrecht. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 27. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94202-0_6
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