Zusammenfassung
Der Erwerb des Grundeigentums steht entsprechend der Grundbuehverfassung meistens mit einer Eintragung im Grundbuch,in irgendeiner Beziehung. Doch gibt es Fälle, in denen ohne Grundbucheintrag erworben wird. Wir können hiernach unterscheiden und gleichzeitig dabei auf die Fälle des Eigentumserwerbs hinweisen, die noch besonders zu betrachten sind.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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v. Gierke, J. (1925). Erwerb und Verlust des Grundeigentums. In: Bürgerliches Recht Sachenrecht. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 9. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94201-3_6
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