Zusammenfassung
Nach den vorangehenden Übersichten über die Fragestellungen der „allgemeinen“ Gesellschaftswissenschaft wird der Abschluß ihres Grundrisses in einem Leitfaden zu suchen sein, an dem sich die „besonderen“ Gesellschaftswissenschaften oder (wie wir vorzogen es auszudrücken) die gesellschaftswissenschaftlichen Teile und Aspekte der materialen Kulturwissenschaften unter die besprochenen Kategorien bringen lassen möchten1). Wenn es überhaupt einen eindeutigen „Gesellschaftskörper“ gibt, der als Substrat den allerverschiedensten Lebensäußerungen der aller verschiedensten Gesellschaftsgebilde zugrunde liegend gedacht werden kann, so muß es offenbar auch die Möglichkeit eines Verständnisses dafür geben, wie sich diese Äußerungen als einheitliche Erscheinungen des Wachstums oder der Entwicklung jenes Körpers zu ihm und zueinander verhalten. Es ist mindestens wünschenswert, daß der „soziologische“ Prähistoriker, Ethnologe, Philologe, Theologe, Nationalökonom, Jurist oder Historiker immer zunehmend statt eines unklaren ein bestimmtes und statt eines in sich vielfach widerspruchsvollen ein möglichst übereinstimmendes Bewußtsein von dem habe, was sie an ihren Forschungsgegenständen „gesellschaftlich“ nennen wollen.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Brinkmann, C. (1925). Die Systematik der besonderen Gesellschaftswissenschaften. In: Gesellschaftslehre. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 25. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94200-6_9
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