Zusammenfassung
Die Erbfolge einer Person in den Nachlaß eines Verstorbenen setzt außer der Erbfähigkeit der ersteren und dem Erbfall voraus, daß jene zur Erbschaft berufen ist. Es muß für sie ein,„Berufungsgrund“ vorliegen. Den Begriff des Berufungsgrundes haben wir bereits erläutert; es ist aber noch die Lehre von den einzelnen Berufungsgründen vorzutragen.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Binder, J. (1923). Die Berufungsgründe. In: Bürgerliches Recht Erbrecht. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 9. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94199-3_5
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