Zusammenfassung
Mit der Aktiengesellschaft tritt die reine Kapitalgesellschaft in die Reihe der handelsrechtlichen Vereinigungen. Sie baut sich auf einem bei der Gründung aufzubringenden, fest bezifferten Kapitel, dem Grundkapital auf, das in eine bestimmte Zahl ebenfalls in Geldbeträgen bezifferter Anteilsrechte (Aktien) zerlegt ist. Gesellschafter der Aktiengesellschaft (Aktionär) ist, wem eines oder mehrere solcher Anteilsrechte zusteht. Die Verpflichtung der Aktionäre beschränkt sich auf die einmalige Leistung des von vornherein festgesetzten Einlagebetrages; für die Schulden der Gesellschaft haften sie nicht, § 178. Trägerin der Verbindlichkeiten und ebenso der zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Rechte ist nur die Gesellschaft selbst. Die Aktiengesellschaft als solche ist die Unternehmerin, von der Person der Gesellschafter rechtlich verschieden, eine selbständig rechtsfähige juristische Person, die ihre eigene Organisation hat, so daß hier, im stärksten Gegensatz zu den Personalgesellschaften, Kapitalbesitz und Kapitalverwaltung voneinander getrennt sind, vgl. § 2102 I. Die Aktiengesellschaft steht als Körperschaft an sich dem rechtsfähigen Verein nahe3, unterscheidet sich aber von ihm in charakteristischer Weise. Denn während das Mitgliedschaftsrecht bei Vereinen höchstpersönlicher Natur, weder vererblich noch veräußerlich ist, gibt die Aktie ein geldwertes, der Verfügung des jeweiligen Berechtigten unterliegendes Vermögenrecht1. Das Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs ist notwendigerweise mit einem „Anteilsrecht“ (s. § 212) verbunden. Es ist auch veräußerlcih, und seine Verkehrsfähigkeit wird dadurch in besonderer Weise gesteigert, daß das Mitgliedschaftsrecht in einem Wertpapier (Aktie) verbrieft wird, das auf den Inhaber gestellt werden kann, § 179 2.
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Literatur
Die Literatur zum Aktienrecht steht hinter dem Reichtum der sonstigen handelsrechtlichen Gebiete etwas zurück, insbesondere im Hinblick auf die zahlreichen Probleme der neuesten Entwicklung. Das grundlegende Werk von Karl Lehmann, Recht der Aktiengesellschaft, stammt aus 1898 (aus älterer Zeit: Renaxjd; V. RING U. a.). Im übrigen s. R. FISCHER in Ehrenbergs Handb. III 1 Lehmann-Ring 112; Statjb-Pinner II; (im Kommentarwerk von Düringer-Hachenburg fehlt das Aktienrecht noch)
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Brodmann, Aktienrecht (Gew. -u. Industriekommentar I V, 1928 )
Ring-Schachian, Die Praxis der Aktiengesellschaften (1929). Übersicht ausländischer Rechte: HAMBURGER, Artikel: Aktiengesellschaft im Rechtsvergl. Handwörterbuch II, 59 ff. -Lit. zur Reformfrage s. S. 74 Anm. 2. -Ferner zahlreiche Einzelschriften (s. u.). Franz Klein, Die neueren Entwicklungen in Verfassung und Recht der Aktiengesellschaften (1904); s. auch unten §49 Lit. Wirtschaftliche Darstellung: Passow, Die Aktiengesellschaft (wirtschaftswissenschaftlich; 1922). -BAUERS Zeitschrift für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Zentralblatt für Aktienwesen und Bilanzanalyse. -Handbuch der deutschen Aktiengesellschaften (jährlich).
Silbernagel, Gründung der Aktiengesellschaft nach deutschem, Schweiz, usw. Aktienrecht
Wolfe U. Birkenbihl, Praxis der Finanzierung, in 7. Aufl. völlig neu bearbeitet von Bondi und Winckler
Wolef, Das Gründungsgeschäft im deutschen Bankgewerbe
Schmalen-Bach, Finanzierungen.
Cahn, Der Aufsichtsrat (1907)
F. Goldschmidt, Das Recht des Aufsichtsrats ( 1922 ). Reformfragen: Stiersomlo, Der Aufsichtsrat (1905)
Falk (1914) u. a.
Horrwitz, Das Recht der Generalversammlungen
Wenck, Die Einberufung der Generalversammlungen.
Hueck, Anfechtbarkeit und Nichtigkeit von Generalversammlungsbeschlüssen bei Aktiengesellschaften
Flechtheim, Das Urteil auf Ungültigkeitserklärung eines Generalversammlungsbeschlusses (in: Festschrift für Zitelmann 1913)
Horbwitz, ZB1. f. HR. 1, 181.
Simon, Die Bilanzen der Aktiengesellschaften 1899
Rehm, Die Bilanzen der Aktiengesellschaften 1914
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ders., über die Grundlagen der Bilanzwerte 1909
ders., Buchführung und Bilanzaufstellung 1913
Passow, Die Bilanzen der privaten und öffentlichen Unternehmungen23 II 918, II 1922
Lion, Bilanzsteuerrecht 1922
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Crisolli, Der Aktionär und die Goldbilanz. -Sammlung von Entscheidungen des Goldbilanzschiedsgeriehts der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft.
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Heinsheimer, K. (1930). Aktiengesellschaft. In: Geiler, K. (eds) Handelsrecht. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 20a. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94198-6_10
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