Zusammenfassung
Wie beim menschlichen Körper die Bewegungen der Glieder von dem Wollen im Gehirn bestimmt werden, so muß nun auch in der Garnverarbeitungsmaschine, wenn sie Muster erzeugen soll, eine Stelle vorhanden sein, von welcher aus die Tätigkeit der Arbeitswerkzeuge mit ihren Hilfseinrichtungen so geregelt wird, daß das gewünschte Muster zustande kommt. Es ist also eine Mustervorschrift nötig, deren Befolgung den arbeitenden Teilen mitgeteilt werden muß. Diese Wirkung der Mustervorschrift, Bewegungen vorübergehend einzuleiten und auszuschalten, ist bei den verschiedenen Garnverarbeitungsarten immer die gleiche, die Mustervorschrift hat, in die Maschine eingelegt, die Arbeit derselben zu beeinflussen, sie stellt also den Ausdruck des geistigen Wollens dar, welcher die sonst bei der Erzeugung glatter Waren rein mechanisch arbeitende Maschine belebt, und sie erhebt diese Maschinen so, daß ihre Leistungen zum Bewundernswerten werden. Die in ihren Schönheitswirkungen oft überraschenden, gemusterten Stoffe bergen eine geistig schaffende Arbeit in sich, welche nicht nur in dem Entwurf des Musters selbst, sondern in der geradezu erfinderischen Tätigkeit zur Umsetzung des Musters in eine Arbeitsvorschrift der Maschine besteht. Hierbei gilt es nach Bestimmung der Herstellungsart des Stoffes, des Flechtens, Webens, Strickens und Wirkens u. s. f., das in seiner Form und seinem Gefüge gegebene Muster in einzelne den Arbeitspielen der Maschine entsprechende Teile zu zerlegen und in diesen Teilen die vorübergehende Tätigkeit der Arbeitswerkzeuge festzustellen.
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Rohn, G. (1917). Die Mustervorschrift und ihre Ausführung und Übertragung auf die Garnverarbeitungsmaschinen. In: Die Garnverarbeitung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94160-3_5
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