Zusammenfassung
Die Bundesregierung hat am 29. September 1971 erstmals mit einem „Umweltprogramm“ einen neuen Politikabschnitt eingeleitet. Dieses Programm baute auf einer soliden Basis von Fachwissen und Regelungen auf. Bereits vor 1970 gab es vor allem in den Bundesländern Einrichtungen für den technischen Umweltschutz und den medizinisch-hygienischen Umweltschutz. Die wissenschaftliche Beratung für diesen begrenzten Umweltbereich war ebenfalls organisiert und leistete wichtige Beiträge zur Festlegung von Emissionsgrenzwerten und zulässigen Schadstoffkonzentrationen. Erinnert werden soll beispielhaft an die VDI-Kommission zur Reinhaltung der Luft, die Kommission der DFG zu Fragen der zulässigen Schadstoffgrenzwerte in Lebensmitteln, am Arbeitsplatz, im Meer. Charakteristisch für alle Beratungsgremien aber auch für die entsprechenden rechtlichen Regelungen war die Behandlung von Einzelproblemen, d.h. einzelnen Schadstoffen, ihren Wirkungen und den entsprechenden Schutzmaßnahmen.
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© 1990 Physica-Verlag Heidelberg
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Bauer, K. (1990). Ökologische Politik. In: Krupp, H. (eds) Technikpolitik angesichts der Umweltkatastrophe. Physica-Verlag HD. https://doi.org/10.1007/978-3-642-93629-6_20
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Publisher Name: Physica-Verlag HD
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