Zusammenfassung
Wann und wo immer Jugendliche unterwiesen und erzogen werden, spielt der sachliche Bezug eine entscheidende Rolle. Das, worum es in einem pädagogischen Geschehen geht, ist weithin Angelegenheit mehr oder weniger klarer Sach- und Zielvorstellungen im Erzieher. Wenn wir zunächst dem Was unsere Aufmerksamkeit zuwenden, so sprechen wir damit nicht ‚den Sachen‘den obersten pädagogischen Rang zu. Wir gehen an das Sachverstehen im Sinne H. Weinstocks heran: »Wirkliche Sachen lassen ihrer durch die Person nur auf Kosten der Person spotten. Sie verlangen zu ihrer Betreuung die Person, lassen sich aber dazu nur die sachkundige gefallen.« Das Wort ‚Sache‘ ist als Begriff, wie wir ihn brauchen, nicht gerade ideal. Man könnte genausogut für das Wort ‚Gegenstand‘ plädieren oder für eine Zusammensetzung mit dem lateinischen ‚res‘. Das wäre im Blick auf die pädagogischen Zielvorstellungen nicht schlecht. Aber es würde dadurch das ‚Selbstverständliche‘ dieses weiten Verstehensbezirkes eine angemessen schlichte begriffliche Fassung entbehren. Deshalb mag es bei ‚Sache‘bleiben. Hinreichende Brauchbarkeit für unsere Arbeit hat dieser Ausdruck, sofern man ihn im gemeinten Zusammenhang der drei Grundformen läßt. ‚Sache‘ will hier in einem sehr weiten Sinn genommen sein. Es handelt sich durchaus nicht nur um Dinghaftes. Was einleitend über die sich abzeichnende stärkere Hinwendung zum Sein außerhalb des Menschen zu sagen war, das sollte von ferne mit gehört werden. ‚Sachverstehen‘ zielt auf alles, was als geistig und materiell, als geschichtlich und situativ Vorhandenes den Erziehern unter pädagogischem Blickwinkel in Sicht kommt und sie um ihres Auftrages willen zu verpflichtender Weitergabe oder zu einer der betreffenden Sache gemäßen Zwecksetzung veranlaßt.
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© 1959 Johann Ambrosius Barth, München
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Hermann, E. (1959). Das Sachverstehen. In: Die Grundformen des Pädagogischen Verstehens. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-93609-8_3
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