Zusammenfassung
In diesem Kapitel kann nur auf einige ausgewählte Stoffe und Abwasserparameter näher eingegangen werden. Damit ist nicht gesagt, daß nicht explizit erwähnte Stoffe bedenkenlos ins Abwasser oder die Umwelt geschüttet werden dürften. Der Eintrag von Stoffen in die Umwelt und damit auch ins Abwasser ist grundsätzlich so gering als möglich zu halten. Welche Stoffe in welchen Konzentrationen in Abwasseranlagen eingeleitet werden dürfen, ist u. a. im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt. Danach ist das Einleiten gefährlicher Stoffe ins Abwasser grundsätzlich untersagt. Gefährliche Stoffe im Sinne des WHG sind viele der in Labors, in Arztpraxen und Krankenhäusern verwendeten Chemikalien oder Medikamente.
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Kümmerer, K. (1994). Abwasser aus Kliniken und Arztpraxen. In: Daschner, F. (eds) Umweltschutz in Klinik und Praxis. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-93546-6_19
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