Zusammenfassung
Der Unfallverhütungsbericht 1977 des Bundesministers für Verkehr (III. 3.5) nennt die Gründe, die — das gilt auch gegenwärtig noch — gegen die Einführung eines regelmäßigen Sehtests — etwa vom 60. Lebensjahr an — sprechen:
„Der Bundesminister für Verkehr hat die Frage der Auswirkungen des Sehvermögens der Sechzigjährigen und älteren Fahrerlaubnisinhaber auf das Unfallgeschehen überprüft. Dabei hat sich ergeben, daß eine altersbedingte Abnahme der Sehfähigkeit noch nicht als herausragender Risikofaktor nachgewiesen ist. Bei dieser Sachlage sieht der Bundesminister für Verkehr davon ab, diesen Sehtest vorzuschreiben. Die Verkehrsminister und -senatoren der Länder haben am 2./3. November 1977 beschlossen, sich der Auffassung des Bundesministers für Verkehr anzuschließen.“
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Bockelmann, W.D. (1987). Sehtest für ältere Führerscheininhaber. In: Auge — Brille — Auto. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-93316-5_31
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