Zusammenfassung
Mit der Einführung der Pflichtimpfung durch das Impfgesetz von 1874 ergab sich die Notwendigkeit, die Impfstoffproduktion wie auch die Impfhandlung selbst genau zu reglementieren. Der Staat hatte die Verantwortung für den Schutz der Allgemeinheit vor der Pockenseuche übernommen und mußte die Voraussetzungen für jegliche Gefahrenabwehr schaffen. So enthielten bereits die ersten Ausführungsverordnungen bis ins einzelne gehende Vorschriften, die sich mit jeder Phase der Impfhandlung befaßten. In der Folgezeit wurden diese Vorschriften durch die Länderregierungen erneuert und ergänzt. Nicht nur die Pockenschutzimpfung ist heute Gegenstand der staatlichen Vorsorge, auch für die freiwilligen Impfungen hat man Richtlinien ausgearbeitet, die dann in den verschiedenen Erlassen der Ministerien ihren Niederschlag fanden. Diese nationale Regelung des gesamten Impfwesens findet ihre Ergänzung in den Bekanntmachungen der Weltgesundheitsorganisation, die nicht nur die technischen Fragen der internationalen Gesundheitsfürsorge betreffen, sondern sich ganz allgemein mit der Seuchenabwehr befassen (s. Kap. „Impfrecht“).
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© 1965 Springer-Verlag, Berlin/Heidelberg
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Herrlich, A. (1965). Allgemeines zur Durchführung der Impfungen. In: Herrlich, A. (eds) Handbuch der Schutzimpfungen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-92897-0_31
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