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Beweisfrage: Ist bei einem Ausschlusz der Vaterschaft auf Grund der Blutgruppenmerkmale M und N die Bestätigung durch einen Zweitgutachter erforderlich?

  • Conference paper
Die Blutgruppen als Beweismittel im Vaterschaftsprozess

Part of the book series: Abhandlungen aus dem Bundesgesundheitsamt ((BUNDESGESUNDH.,volume 6))

  • 11 Accesses

Zusammenfassung

Die Blutgruppenmerkmale M und N wurden gegen Ende der 30er Jahre in das Vaterschaftsausschlußgutachten einbezogen. In der ersten Zeit waren durch technische und methodische Schwierigkeiten nicht selten Fehlermöglichkeiten bei der Bestimmung der Merkmale M und N gegeben, wobei auch das schwache Merkmal N2 eine gewisse Rolle spielt. Deshalb ordnete der RMdI für bestimmte Fälle die Erstattung eines Zweitgutachtens an. Auszugsweise heißt es in dem Erlaß des R.MdI vom 17. 4. 1939 — IV f 859/39/4396 —, abgedruckt in der Arbeitsanweisung für die Ausführung gerichtlicher Blutgruppenuntersuchungen, Berlin 1940: „Die Durchsicht mir eingesandter Aktenvorgänge wie auch. sonstiger Vorgänge der letzten Zeit hat mich veranlaßt, den Herrn Reichsminister der Justiz zu bitten, die Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte auf die Notwendigkeit hinzuweisen, in allen Fällen, in denen sich der Ausschluß der Vaterschaft auf das Fehlen von N gründet, also:

  1. a)

    das Kind nur das Merkmal N besitzt, bei dem als Erzeuger in Betracht kommenden Mann aber kein N gefunden wurde, oder

  2. b)

    das Kind die Merkmale M und N aufweist und weder bei der Kindesmutter noch hei dem als Erzeuger in Betracht kommenden Mann ein Merkmal N gefunden wurde, oder

  3. c)

    der als Erzeuger in Betracht kommende Mann nur das Merkmal N besitzt, aber bei dem Kinde kein Merkmal N gefunden wurde,

und weiterhin in allen Fällen, in denen der Gutachter die Vaterschaft eines bestimmten Mannes zwar ausschließen zu können glaubt, diese Annahme aber mit Rücksicht auf das Vorhandensein eines schwachen A zweifelhaft sein kann, eine nochmalige Überprüfung der Blutgruppenbestimmung durch einen Sachverständigen als Obergutachter vornehmen zu lassen.

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© 1968 Springer-Verlag/Wien

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Pettenkofer, H., Fasol, K.H. (1968). Beweisfrage: Ist bei einem Ausschlusz der Vaterschaft auf Grund der Blutgruppenmerkmale M und N die Bestätigung durch einen Zweitgutachter erforderlich?. In: Die Blutgruppen als Beweismittel im Vaterschaftsprozess. Abhandlungen aus dem Bundesgesundheitsamt, vol 6. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-92850-5_2

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  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

  • Print ISBN: 978-3-540-02935-9

  • Online ISBN: 978-3-642-92850-5

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