Zusammenfassung
Die Kommission zur Neubearbeitung der Richtlinien für die Ausführung gerichtlicher Blutgruppenuntersuchungen hat seinerzeit ausführlich die Frage des Umfanges von Blutgruppengutachten diskutiert. Sie hat einstimmig den Standpunkt vertreten, daß sich ein Blutgruppengutachten auf die gesamte Blutformel der als beweiskräftig anerkannten Blutgruppensysteme auszudehnen hat. Für die Richtlinien wurde die folgende Formulierung ausgearbeitet, die von der Kommission einstimmig gebilligt wurde: „Fordert ein Gericht oder eine Staatsanwaltschaft ein Zweit- oder Obergutachten an, so hat der Sachverständige die Untersuchung — wie in einem Erstgutachten — auf die gesamte Blutformel der jeweilig als beweiskräftig anerkannten Blutgruppensysteme auszudehnen und sein Gutachten entsprechend vollständig abzufassen. Die Beschränkung auf Untersuchungen von Einzelmerkmalen ist weder sachlich noch forensisch-medizinisch tragbar. Das bezieht sich nicht auf die Ergänzung eines bereits erstatteten Gutachtens durch zusätzliche Heranziehung eines bisher noch nicht verwerteten, aber ausnutzbaren Beweismittels.“
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Rights and permissions
Copyright information
© 1968 Springer-Verlag/Wien
About this paper
Cite this paper
Pettenkofer, H., Fasol, K.H. (1968). Ist eine Einschränkung des Umfanges von Blutgruppengutachten auf ein Blutgruppensystem unter bestimmten Voraussetzungen vertretbar?. In: Die Blutgruppen als Beweismittel im Vaterschaftsprozess. Abhandlungen aus dem Bundesgesundheitsamt, vol 6. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-92850-5_16
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-92850-5_16
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-540-02935-9
Online ISBN: 978-3-642-92850-5
eBook Packages: Springer Book Archive