Zusammenfassung
Die Kenntnis des eigengesetzlichen Verlaufs der Beckenarterien-Thrombosen ist aus mehreren Gründen von größtem Wert:
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1.
gibt sie Aufschluß darüber, welche Behandlungsmethoden man bei Feststellung einer solchen Thrombose als adäquat zu bewerten hat; sie ist in der Lage, die Frage zu beantworten, ob z. B. der Befund einer Thrombose der A. ilica communis einen sofortigen chirurgischen Eingriff erforderlich erscheinen läßt;
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2.
stellt die Kenntnis des Verlaufes ohne therapeutische Bemühungen die Vorbedingung dar, das Ergebnis bestimmter Behandlungsmethoden zu beurteilen; so hängt z. B. die Bewertung einer publizierten Erfolgsmeldung, nach der der Autor mittels neuartiger Methoden dem Patienten „die Extremität erhalten konnte“, ganz wesentlich davon ab, was geschehen wäre, wenn diese neue Methode nicht zur Anwendung gelangt wäre;
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3.
muß der gutachterlich tätige Arzt den eigengesetzlichen Verlauf kennen, um z. B. Aussagen über die wahrscheinliche Dauer einer Erwerbsminderung machen zu können.
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Schrader, EA. (1955). Die Prognose der Aorten- und Beckenarterien-Thrombosen. In: Die Klinik der Arteriellen Thrombosen im Beckenbereich. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-92656-3_10
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