Zusammenfassung
Die Tätigkeit der Konstrukteure umfaßt:
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a)
Die Konstruktion der Maschinen und Geräte und ihrer Einzelteile unter Berücksichtigung der Bauaufgabe (Betriebsbedingungen, Lebensdauer), der Berechnung und Erfahrung, der Normen, der Ergebnisse von Vorversuchen, Forschungsund Entwicklungsarbeiten, der Wartung, der Instandsetzung, des Werkstoffes, der Herstellung, des Zusammenbaues (Fügen), der Wirtschaftlichkeit, der Besonderheit des Auftrages, der Schutzrechte usw.
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b)
Das Entwerfen der Einrichtungen, Vorrichtungen, Werkzeuge, Schnitte, Gesenke, Lehren, die für die Fertigung (namentlich bei Massenfertigung) erforderlich sind. Dabei sind zu beachten die vorhandenen. Einrichtungen, die Lieferzeiten und der Werkstoffauf wand für neue Werkzeuge, die Zahl der verfügbaren Facharbeiter, angelernten Arbeiter usw.
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c)
die Arbeitsvorbereitung, die Ermittlung der Bearbeitungszeiten, der Kosten usw. Bei der Auswahl des Werkstoffes sind zu berücksichtigen: die mechanischen, technologischen, chemischen, thermischen, magnetischen Eigenschaften, die Oberflächengüte, die Kosten, Lieferbedingungen, Vorschriften der Behörden, die Altstoffverwertung usw.
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© 1954 Springer-Verlag OHG., Berlin/Göttingen/Heidelberg
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Volk, C. (1954). Der Konstrukteur, Beruf und Verpflichtung. In: Das Maschinenzeichnen des Konstrukteurs. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-92635-8_1
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