Zusammenfassung
Jede Turbine muß in gewissen Zeitabständen einer Besichtigung unterzogen werden, und zwar möglichst einmal im Jahr, mindestens jedoch in jedem zweiten Jahr. Längere Zeiten zwischen den Überholungen sollten nicht zugelassen werden, da sonst aus kleinen Ursachen, nur weil sie nicht rechtzeitig entdeckt und beseitigt wurden, große Schäden entstehen können. Tritt z. B. während gelegentlicher Betriebstillstände. Sickerdampf in die Turbine ein, dessen beginnende Wirkung infolge zu weit auseinanderliegender Überholungen nicht rechtzeitig festgestellt wird, so kann der Sickerdampf die Beschauflung nach und nach unbrauchbar machen, ehe Anzeichen dafür überhaupt entdeckt worden sind.
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© 1952 Springer-Verlag OHG., Berlin · Göttingen · Heidelberg
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Kraft, E.A. (1952). Die regelmäßige Besichtigung und Überholung. In: Die Dampfturbine im Betriebe. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-92572-6_25
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