Zusammenfassung
Taubstummheit ist ein Gebrechen, das gekennzeichnet ist durch die Unfähigkeit, sich durch die Sprache verständlich zu machen infolge teilweisen oder gänzlichen Unvermögens, Gesprochenes mit dem Ohre aufzunehmen. Sie stellt einen Folgezustand dar, indem die Stummheit nur dann entsteht, wenn angeborene oder im frühesten Kindes alter erworbene Gehörschädigungen die Aufnahme der Sprachlaute durch das Ohr erschweren oder unmöglich machen und so die Entwicklung des Sprachzentrums verhindern. Mygind definiert die Taubstummheit als denjenigen pathologischen Zustand, „welcher auf einer angeborenen oder im frühesten Kindesalter erworbenen Anomalie des Gehörorganes beruht, infolge welcher eine dauernde und so bedeutende Herabsetzung des Gehörs eingetreten ist, daß das betreffende Individuum durch Hilfe des Gehörs allein das Sprechen zu lernen nicht imstande war, oder die Sprache — falls sie schon beim Eintritt der Taubheit erlernt war — nicht auf diese Weise hat erhalten werden können”. Voraussetzung für das Zustandekommen von Taubstummheit ist, daß die Veränderungen am Gehörorgan zu einer Zeit auftreten, in der das Sprechzentrum noch nicht entwickelt ist oder seine Entwicklung noch nicht zum Abschluß gekommen ist, so daß darin schon fixierte Klangbilder infolge ausbleibender Übung wieder verloren gehen. Als Grenzzeit, bis zu welcher Verlust des Gehörs auch einen solchen der Sprache zur Folge hat, wird allgemein das 7. bis 8.
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Bever, G. (1927). Geschichte der Taubstummheit und des Taubstummenwesens, Taubstummenfürsorge. In: Beck, J., et al. Die Krankheiten des Gehörorgans. Handbuch der Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde mit Einschluss der Grenƶgebiete, vol 6-8 / 8. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-92487-3_6
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