Zusammenfassung
1. Die wirtschaftlichen Aufgaben eines öffentlich gebundenen Monopolbetriebes haben in der bekannten Formulierung des Reichsbahngesetzes vom 30. August 1924 ihren zwar nicht gerade genauen und rechtlich verfolgbaren, eben deshalb aber sachlich zutreffenden Ausdruck erhalten: es soll „unter Wahrung der Interessen der deutschen Volkswirtschaft nach kaufmännischen Grundsätzen“ verwaltet werden. Die Frage ist nur, inwieweit sich diese beiden Ziele miteinander vertragen, und was sie daher in der Wirklichkeit bedeuten können.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Wiedenfeld, K. (1938). Die Ziele der Eisenbahn-Frachtengestaltung. In: Die Eisenbahn im Wirtschaftsleben. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-92434-7_8
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-92434-7_8
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