Zusammenfassung
Die hierunter stehenden Vorschriften gelten für die elektriscben Einrichtungen von Bahnanlagen, deren Betriebsspannung 1000 V gegen Erde nicht übersteigen kann.
Sicherheitsvorschriften für elektrische Bahnanlagen sind vom Verband Deutscher Elektrotechniker zum ersten Male im Jahre 1900 als vorläufige Regeln, 1901 als Vorschriften aufgestellt worden.*) Im Verlauf des Jahres 1903 sind sie umgearbeitet und den neu kodifizierten allgemeinen Sicherheitsvorschriften angepaßt worden. Die so zustande gekommene vorliegende Fassung wurde von der Jahresversammlung des Verbandes Deutscher Elektrotechniker 1904 angenommen. Zur Zeit werden im preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten, dem die Aufsicht über dir Straßenbahnen und straßenbahnähnlichen Kleibahnen zusteht, Bau- und Betriebsvorschriften für solche Bahnen ausgearbeitet, denen, soweit die Elektrischen Einrichtungen in Betracht kommen, die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker zugrunde gelegt werden sollen.
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Weber, C.L. (1906). Sicherheitsvorschriften für elektrische Bahnanlagen. In: Erläuterungen zu den Sicherheitsvorschriften für die Errichtung elektrischer Starkstromanlagen einschliesslich der elektrischen Bahnanlagen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-92384-5_6
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