Zusammenfassung
Die Abschreibung ist, wie wir gesehen haben, das abschlußmäßige Mittel, um die Wertminderung an Betriebsanlagen auszudrücken. Welche Wertminderungen auf solche Weise auszugleichen sind, haben wir an anderer Stelle untersucht, wir nehmen demgemäß als gegeben an, daß zwar nicht alle wirtschaftlichen Entwertungen, aber auch nicht lediglich die technische Wertminderung durch Gebrauch, wie es nach dem Gesetzesausdrucke „Abnutzung“ scheint, Abschreibungen bedingen. Maßgebend für die Bemessung der Abschreibung ist also der Unterschied zwischen dem Buchwerte des vorangegangenen Abschlusses und dem zeitlichen Betriebswerte.
Die Grundfehler des herrschenden Abschreibungsverfahrens sind vom Verfasser schon vor vielen Jahren erkannt und besprochen, wenn auch — vor Drucklegung dieser Arbeit — erst 1908 in ETZ 1908, Heft 1, Technik und Wirtschaft 1908, Heft 9, veröffentlicht worden.
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Schiff, E. (1909). Die Abschreibungstechnik. In: Die Wertminderungen an Betriebsanlagen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-92207-7_4
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