Zusammenfassung
Dem Praktischen Wirtschaftsbetriebe steht in der Regel rücksichtlich seiner eigenen bestandesverjüngenden Tätigkeit eine nur sehr beschränkte Einflußnahme auf bie züchterische Behandlung und Pflege des Mutterbestandes zu. Er übernimmt das erntereife Bestandesmaterial meist in fertigem Zustande und kann allenfalls durch Pflege des Vorhandenen, nicht aber durch züchterische Eingriffe noch einen Einfluß auf die Qualität des Mutterbestandes ausüben. Um so mehr ober wird es Pflicht der Gegenwart bezüglich ihrer züchterischen Zukunftsaufgaben in jüngeren Bestandesklaffen sich zu betätigen und dafür zu sorgen, daß in jenen Bestandesanlagen, welche sie den späteren Zeitläufen überliefert, bei der Begründung und Behandlung bis hinaus in das ernte- ober Verjüngungsreife Alter nichts geschehe und alles unterlassen werde, was der Gesundheit und der züchterischen Güte des Bestandes irgendwie abträglich sein könnte. Ein Betrieb, der sich bewußt ist, daß die zuchtgerechte Behandlung des Bestandes mit der Begründung beginnen muß, sich bewußt ist, daß in der fürsorglichen Pflege des Baumes und Bestandes bie Zukunft des Waldes siegt, der wird der Grziehung des Mutterbestanbes nach folgenden Richtungen seine besondere Aufmerksamkeit zuwenden
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Reuß, H. (1907). 2. Kapitel. In: Die forstliche Bestandesgründung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-92156-8_2
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