Zusammenfassung
Mehrfache Aufgaben sind es, welche die Umgestaltung der Reichsbahnverwaltung zu erfüllen hat. Einmal muß das Reich und seine Organe (Präsident und Volksvertretung) eine wirksame Aussicht über das deutsche Verkehrswesen erhalten. Zum zweiten erfordert es die Eigenart unseres staatlichen und wirtschaftlichen Lebens, daß den Bundesstaaten und Landesteilen ein hinreichender Einfluß auf die Verwaltung der Verkehrswege zur Wahrung der örtlichen Bedürfnisse und Eigentümlichkeiten gesichert bleibt. Drittens muß der Einfluß der Verkehrsinteressenten in ähnlicher Weise gewahrt werden, wie das in den bundesstaatlichen Einzelverwaltungen zur Zeit der Fall ist. Viertens liegt es im Rahmen unferer innerpolitischen Entwicklung, dem großen Heer der Angestellten eine organische Einwirkung auf die Verwaltung des Ganzen zu sichern. Endlich ist bezüglich der Art der Geschäftsführung eine Forderung zu stellen, die sich aus den Erfahrungen der Vergangenheit ergibt; nach diesen Erfahrungen ist es unmöglich, weiter auch in Zukunft ein so wichtiges Instrument der Volkswirtschaft in den starren Formen der bureaukratischen Staatsverwaltung zu handhaben. Vielmehr wird bei der Neuordnung kaufmännische Beweglichkeit anzustreben sein.
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Quaatz, R. (1919). Die Reichseisenbahngesellschaft. In: Die Reichseisenbahnen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-92137-7_2
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