Zusammenfassung
erfolgt in derselben Weise wie beim Stereokomparator, muß aber hier, wo es sich um Helligkeitsmessungen handelt, mit einer sehr viel größeren Sorgfalt vorgenommen werden als dort. Denn die Austrittspupillen des Doppelfernrohres sollen nicht nur, wie oben angegeben wurde, voll und ganz von den Pupillen des Beobachters aufgenommen werden, sie müssen auch in beiden Augen gleichgelegen sein, so wie das in a der nachstehenden Abb. 17 angedeutet ist. Die Pupille des Auges ist dargestellt durch den Kreis. Das kleine Rechteck darin ist die Austrittspupille, das ist in diesem Falle das unmittelbar vor dem Okular gelegene stark verkleinerte Bild der vor dem Fernrohrobjektiv angebrachten rechteckigen Öffnung, auf die ich im nächsten Abschnitt noch näher zu sprechen komme. Es ist klar, daß in diesem Falle, aber auch nur in diesem Falle, der Kopf des Beobachters aus der mittleren Lage um mehrere Millimeter nach links und nach rechts verschoben werden kann, ohne daß die Austrittspupille mit dem Pupillenrand des Auges zusammentrifft, und es ist ferner klar, daß selbst für den Fall, daß eine Abblendung eintritt, sie doch, gleichgroße Pupillen des Beobachters vorausgesetzt, für beide Austrittspupillen sehr nahe gleichgroß ist. Das auf Geradlinigkeit der Bewegung eingestellte Raumbild der kreisenden Marke behält daher sein Aussehen beim Hin- und Hergehen des Kopfes fast unverändert bei.
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Pulfrich, C. (1923). Die Anpassung der Okulare an den Augenabstand des Beobachters. In: Die Stereoskopie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-92136-0_17
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