Zusammenfassung
Unter Vermögen ist zu verstehen: der Vorrat an Gütern, über den eine Person zu verfügen berechtigt ist. Die Güter können der Person gehören, also ihr Eigentum sein, oder durch Besitz in ihre Verfügungsgewalt gekommen sein. Ein Vermögen können sowohl die einem Haushalt gewidmeten Güter (Haushaltsvermögen), eine Gemälde- oder Käfersammlung (Liebhabervermögen) als auch die Güter bilden, die zu einer Wirtschaft gehören. Das letztere ist das Wirtschaftsvermögen, von dem hier in erster Linie die Rede sein soll. Wie sich dieses Vermögen zusammensetzt, ob es einen geringen oder großen Umfang hat, hängt von der besonderen Gestaltung der Wirtschaft ab, der es zu dienen bestimmt ist. Beim primitiven Jäger wird das Haushaltsvermögen (Wohnung, Kleidung, Nahrungsvorräte) vielleicht größer gewesen sein als die das Wirtschaftsvermögen ausmachenden Waffen, Geräte und Fangzeuge. In der neuzeitlichen Erwerbswirtschaft wird das hier verwendete Vermögen auch Erwerbsvermögen genannt, von dem dann das Wirtschaftsvermögen eine besondere, allerdings die wichtigste Abart darstellt.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Prion, W. (1935). Das Vermögen. In: Die Lehre vom Wirtschaftsbetrieb (Allgemeine Betriebswirtschaftslehre). Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-92129-2_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-92129-2_4
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