Zusammenfassung
Wir wollen unfern Ausgangspunkt von der Betriebsprüfung nehmen. Betrieb ist in einem weiteren und engeren Sinne aufzufassen. Im weiteren Sinne ist Betrieb eine planmäßige, geordnete Tätigkeit schlechthin; hierunter würde auch der Staatsbetrieb, der Betrieb der Verwaltung, der Gerichtspslege, der Schulen usw. fallen. Betrieb im engeren Sinne ist die Durchführung der Wirtschaftstätigkeit, Betrieb ist hier gleich Wirtschaftsbetrieb. Wenn im folgenden von Betrieb gesprochen wird, so soll damit der Wirtschaftsbetrieb gemeint sein, natürlich in allen seinen Spielarten (Branchen), Snstemen (vorkapitalistisch, kapitalistisch, sozialistisch) und Formen (privat, öffentlich und genossenschaftlich). Vor allem aber: Dieser Betrieb im Sinne von Wirtschaftsbetrieb umfaßt nicht nur die kaufmännische Seite, worunter das Händlerische (Einkaus, Werkauf), die Finanzen (Geld- und Kapitalverkehr) sowie die Verwaltuug (Ausfüihrung und Kontrolle) zu verstehen ist, der Betrieb umfaßt nicht nur diese kausmännische Seite, sondern auch die techuische Seite: die Erzeugung, die Werkstatt, die Fabrik, den Betrieb im engsten Sinne. Hier entstehen schon die ersten Mißverständnisse: die Kausleute glaubeu, es handele sich bei Betrieb nur um ihre, um kausmäunische Angelegenheiten; sie übersehen zwar nicht, dasß der Betrieb noch eine technische Seite hat, aber diesen Teil nennen sie anders : Werkstatt, Betrieb, Fabrik. Dagegen sprechen die Techniker gerade von dem technischen Teil als Betrieb. Füir sie ist das Wort : Betrieb (im engsten Sinne) der Inbegriss der Technik. Wenn die Bezeichnung : Betriebswirtschastslehre den wirtschaftlichen (kausmännischen) Teil des Betriebes (im weiteren Sinne) trefsen soll, dann hat dieses Wort insosern eine Werwirrung angerichtet, als auch die Techniker glauben, es für den technischen Teil des Betriebes verwenden zu sollen, weil ihre Technik — so meinen sie — ja auch „wirtschastlich“ ausgerichtet ift oder sein soll. So sprechen Kausleute und Techniker von Betrieb und sogar von Betriebswirtschastslehre und beide meinen etwas ganz verschiedenes. (Dabei ist daran zu erinnern, dasú das Wort: Betriebswirtschastslehre gerade zu dem Zweáe gebildet wordeu ist, um den nicht-technischen, eben den kaufmännischen (wirtschastlichen) Teil des Betriebes zu kennzeichnen. Füir deu technischen Teil des Betriebes hatten die Techniker schon vorher die Bezeichnung: Betriebswiffenschaft gewählt.
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Prion, W. (1931). Die Betriebsprüfung. In: Betriebsprüfung Wirtschaftsberatung und der Wirtschaftsprüfer. Der Wirtschaftsprüfer, vol 2. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-92126-1_1
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